Fahrzeugprüfung

Vertrauenssache: Fahrzeugprüfung beim TÜV

Die Fahrzeugprüfung beim TÜV ist eine Angelegenheit des Vertrauens. Der TÜV Saarland unterteilt sich in zwei Bereiche: die technische Prüfstelle – TÜV Saarland e.V. – und die amtlich anerkannte Überwachungsorganisation – TÜV Saarland automobil GmbH. Letztere ist Teil der TÜV Rheinland Group.

In Deutschland ist der TÜV nahezu synonym mit der regelmäßig anfallenden Hauptuntersuchung (HU). An zehn technischen Prüfstellen des TÜV Saarland e.V. sowie an 13 Prüfstellen der TÜV Saarland automobil GmbH prüfen Expertinnen und Experten Fahrzeuge auf Verkehrssicherheit, Umweltverträglichkeit und Einhaltung relevanter Vorschriften. Dabei erfüllen sowohl die Standorte als auch die verantwortlichen Fachleute strenge Qualitätskriterien.

Doch die Haupt- und Abgasuntersuchung ist nur ein Teil des breiten Dienstleistungsportfolios. Der TÜV Saarland bietet unter anderem:

  • Importfahrzeugbegutachtungen
  • Änderungsabnahmen
  • Einzelabnahmen
  • Oldtimergutachten
  • Sicherheitsprüfung
  • ADR Prüfung
  • BOKraft §41 und BOKraft §42
  • Gasbetriebene Kfz
  • Flüssiggasanlagen DVGW
  • Reproduktion von Prüfberichten
  • Spezielle Kfz-Prüfungen (Tempo 100-Gutachten, DMSB Prüfungen, etc.)
  • Feinstaubplaketten
  • Schaden- und Wertgutachten
  • Unfallgutachten

Die gesetzlichen Regelungen in Deutschland schreiben vor, dass technische Prüfstellen wie der TÜV Saarland e.V. und die TÜV Saarland automobil GmbH berechtigt sind, Fahrzeuge zu prüfen. Neben der Hauptuntersuchung werden etwa Beleuchtungsanlagen, Fahrwerk, Reifen, Bremsen sowie Sicherheits- und Abgasanlagen überprüft. Nach bestandener Prüfung erhält das Fahrzeug die bekannte Prüfplakette, die für Pkw in der Regel 24 Monate gültig ist.

Die Arbeit der Prüfingenieurinnen und Sachverständigen des TÜV Saarland unterliegt der Aufsicht der zuständigen Behörde des Saarlandes. Neben einem Studium im Maschinenbau, in der Kraftfahrzeugtechnik oder Elektrotechnik absolvieren sie eine mehrmonatige spezielle Ausbildung, die mit einer Prüfung abgeschlossen wird. Um dauerhaft unabhängige und qualitativ hochwertige Ergebnisse zu gewährleisten, unterliegen die Fachleute regelmäßigen Schulungen und verdeckten Qualitätstests.

Die Hauptuntersuchung (HU) gewährleistet die technische Sicherheit und Umweltverträglichkeit von Fahrzeugen. Dabei werden alle sicherheitsrelevanten Komponenten wie Bremsen, Sicherheitsgurte und Fahrwerk sowie die Abgasanlage geprüft. Ergänzend erfolgt die Untersuchung des Motormanagement- und Abgasreinigungssystems (UMA), bei der moderne Diagnosegeräte genutzt werden. Ab Januar 2018 wurde die generelle Abgasmessung am Auspuffrohr wieder für alle Fahrzeuge eingeführt.

Die Prüfplakette ist das sichtbare Zeichen für eine bestandene Untersuchung. Sie gibt in Form von Farbe und Jahresangabe Aufschluss über die Fälligkeit der nächsten HU. Für Pkw ist die Plakette 24 Monate gültig. Bei Überziehungen von mehr als zwei Monaten wird eine Ergänzungsprüfung fällig, die zusätzliche Kosten verursacht. Auch drohen Bußgelder und Punkte im Fahreignungsregister.

Die nächste HU steht an? Ein Blick in die Zulassungsbescheinigung oder auf die Prüfplakette am hinteren Kennzeichen gibt Auskunft über die Fälligkeit. Für Terminabsprachen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Prüfstellen sowie die kostenfreie Hotline zur Verfügung: 0800 8838 8838.

HU Fahrzeugprüfung Onlineterminierung | DE | TÜV Rheinland (tuv.com)

Die folgende Tabelle zeigt einen kleinen Auszug aus der umfangreichen Übersicht der HU-Fristen.

Fahrzeugart Beschreibung zeitl. Abstand zwischen den Untersuchungen
Krafträder 24 Monate
Pkw nach der ersten Zulassung 36 Monate
danach 24 Monate
Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) bis 3,5 t nach der ersten Zulassung 36 Monate
danach 24 Monate
Wohnmobile mit einem zGG über 3,5 t bis 7,5 t in den ersten 72 Monaten nach der ersten Zulassung 24 Monate
danach 12 Monate
Wohnmobile mit einem zGG über 7,5 t 12 Monate
Anhänger mit einem zGG bis 0,75 t oder ohne eigene Bremsanlage, nach der ersten Zulassung 36 Monate
danach 24 Monate
Anhänger die entsprechend § 58 StVZO für eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h gekennzeichnet sind oder einem zGG über 0,75 t bis 3,5 t 24 Monate
Anhänger mit einem zGG von mehr als 3,5 t 12 Monate

 

Gebührenliste
Entgelteliste PKW

AGB TÜV Saarland automobil GmbH

Lob oder Kritik zur TÜV Saarland automobil GmbH

Die Meinung der Kunden ist dem TÜV Saarland wichtig. Rückmeldungen zu einer durchgeführten Dienstleistung oder Lob können auf unterschiedlichen Wegen übermittelt werden. Dies gilt für Anliegen, die Rechnungen, Dienstleistungen, Prüfergebnisse oder das Verhalten von Mitarbeitenden betreffen.

Rückmeldungen können auf folgenden Wegen eingereicht werden:

  • per Email:       tsa@de.tuv.com
  • per Post:         TÜV Saarland automobil GmbH, Am TÜV 1, 66280 Sulzbach/Saar
  • per Telefon:    06897 5006 0
  • oder Sie kommen persönlich an einem unserer Standorte im Saarland vorbei.

Der Eingang einer Beschwerde wird vom TÜV Saarland schriftlich bestätigt. Um Interessenkonflikte bei der Bearbeitung von Beschwerden oder Einsprüchen zu vermeiden, werden Entscheidungen ausschließlich von unabhängigem Personal getroffen.

Nach der Analyse und Bearbeitung eines Einspruchs oder einer Beschwerde erstellt die verantwortliche Stelle eine Stellungnahme. Diese enthält die Begründung der Entscheidung oder gegebenenfalls die Revision dieser. Weitere Maßnahmen werden situationsabhängig eingeleitet.

Nach Abschluss der Bearbeitung erhält der Kunde eine abschließende Antwort.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Durch den Verbund der TÜV Saarland automobil GmbH und der TÜV Rheinland Group, können Sie auch folgendes Kontaktformular nutzen:

Kontakt

TÜV Saarland automobil GmbH
Am TÜV 1
66280 Sulzbach

+49 (0) 6897 / 50 06-0
+49 (0) 6897 / 50 06-205
tsa@de.tuv.com

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